Gottesdienste in Corona-Zeiten

Verordnung bis März verlängert

17.01.2022 12:27

Zum 11. Januar 2022 wurde seitens der Bayer. Staatsregierung die 15.BayIfSMV wiederum geändert. Für Kath. Gottesdienste haben sich dabei keine neuen Maßnahmen ergeben. Da sich die Regelungen der „Verordnung zum Infektionsschutz für Kath. Gottesdienste in der Diözese Augsburg“ vom 2. Dezember 2021 bewährt haben, wird die Verordnung nunmehr bis vorläufig Sonntag, 19. März 2022 (15. Woche im Jahreskreis), verlängert.

Die entsprechende Änderungsverordnung mit konsolidierter Lesefassung der Verordnung selbst finden Sie untenstehend. Aufgenommen wurde in die Änderungsverordnung auch noch ein klarstellender Hinweis zur musikalischen Gestaltung von Gottesdiensten in Kreisen mit einer stark erhöhten 7-Tage Inzidenz.